Herrlicher Bauplatz mit zusätzlichem Abrissgrundstück
Das insgesamt ca. 949 m² große Grundstück besteht aus einem Bauplatz und einem Einfamilienhaus mit Garage und einem Nebengebäude/Scheune. Die Gebäude (Einfamilienhaus mit Scheune und Garage) können sowohl zurück gebaut als auch renoviert werden.
Energieausweisdaten:
Energiebedarfsausweis
Baujahr: 1925 (Baujahr Wärmeerzeuger: 2011)
Wesentlicher Energieträger: Öl
Endenergiebedarf: 391,32 kWh (m²a)
Energieeffizienzklasse: H
Röllbach ist eine kleine, wunderschön gelegene Gemeinde im Spessart. Die herrliche Umgebung bietet viele naturnahe Freizeitmöglichkeiten und viel Erholung. Mit 1.800 Einwohnern finden Sie in Röllbach für den täglichen Lebensbedarf: Mehrere Bäcker, Metzger und einen Einkaufsmarkt. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in Röllfeld.
Medizinische Versorgung:
Sie finden in dem Nachbarort Klingenberg zwei allgemeine Ärzte, drei Zahnärzte, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohrenarzt und eine Apotheke. Es befindet sich je ein Krankenhaus in Aschaffenburg, Erlenbach und Miltenberg
Bildung in Röllbach:
Röllbach verfügt über einen Kindergarten und sowie eine Grund- und Mittelschule. Weitere Schulen finden Sie in den Nachbarorten Mönchberg oder Großheubach. Die weiterführenden Schulen liegen in Miltenberg, Obernburg, Erlenbach, Elsenfeld und Aschaffenburg.
Sport- und Freizeitangebote
In Röllbach befindet sich ein Turn- und Sportverein. Außerdem gibt es dort einen Schützen- und Gesangsverein, sowie die freiwillige Feuerwehr und diverse andere Vereine.
Verkehrsanbindung:
Der Autobahnzubringer B 469 zur A3 Frankfurt-Würzburg ist in ca. 8-10 Fahrminuten erreichbar.
Aschaffenburg erreichen Sie in ca. 30 Autominuten. Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in Trennfurt. Mit dem Bus erreichen Sie die umliegenden Gemeinden problemlos.
Bebauung nach B-Plan:
MD-Dorfgebiet:
1. Das Bauland ist gemäß § 5 der BauNVO als Dorfgebiet festgesetzt.
2. Die Ziffern 2 bis 10 beim WA gelten auch für dieses Gebiet:
- Für das Baugebiet wird offene Bauweise festgesetzt.
- Die Mindestgröße der Baugrundstücke ist durch das abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren gegeben.
- Höchstmaß der baulichen Nutzung gemäß § 17 BauNVO:
1 Vollgeschoss: GRZ 0,4 - GFZ 0,5
2 Vollgeschosse: GRZ 0,4 - GFZ 0,8
- Abstandsregelung nach der BayBO, wenn nicht im Plan, durch eine entsprechende Maßzahl bestimmt, ein geringer Abstand zugelassen ist.
- Einfriedungen an der Straße sind höchstens 1.00 m hoch und im Straßenzug einheitlich aussehend auszubilden.
Seitliche und rückwärtige Einfriedungen sind als Maschendrahtzäune an höchstens 1,25 m hohen Stahlrohrpfosten zu befestigen und mit heimischen Büschen, Blütensträuchern o. ä. zu hinterpflanzen.
- Gemäß Art. 62 Abs. VII Ziffer 1b BayBI ist vor den Gargeneinfahrten ein Stauraum von mind. 5.00 m Tiefe einzuhalten.
Ausnahmen hiervon bleiben der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde vorbehalten.
- Gemäß Art. 8 BayBO und § 9 Abs. 1 BBauG sollen die unbebauten Grundstücksflächen als Grünflächen (Rasen) oder gärtnerisch (Ziergarten) angelegt werden.
- Dachausbau nach BayBO.
- Die Grundstücksgrenzen sind zur offenen Landschaft hin mit einem durchgehenden, mind. 3.00 m breiten privatem Grünstreifen zu versehen. Bei Grundstücken mit Pflanzgebot ist den jeweiligen Bauanträgen ein Begrünungsplan beizufügen.
Desweiteren wird auf den Bebauungsplan verwiesen.